Zuhause in guten Händen
Kompetent beraten und gepflegt: Wir lassen Sie mit Ihren Sorgen und Alltagsthemen nicht allein.
Trotz Alter und/oder Erkrankung möchten wir Ihnen Ihr Leben in den eigenen vier Wänden weiterhin ermöglichen – und so angenehm wie möglich gestalten. Das eigene Zuhause gibt uns Menschen Kraft und Geborgenheit, was wir Ihnen erhalten möchten. Mit diesem klaren Ziel vor Augen kümmern wir uns ganzheitlich – und stärken Ihnen den Rücken. Auch Angehörigen stehen wir unterstützend zur Seite und helfen bei Fragen und Wünschen weiter.
Beratung – kirchliche Seelsorge
Für den direkten Draht zur Seelsorge haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt. Hier finden Sie die Kontaktinformationen für seelsorgerische Unterstützung in den Kirchengemeinden Brockel – Kirchwalsede – Visselhövede:
Pfarramt Brockel
Kirchstraße 3
27386 Brockel
Tel. 04266.2216
Pfarramt Kirchwalsede
Westerwalseder Straße 7
27386 Kirchwalsede
Tel. 04269.1235
Pfarramt Visselhövede
Große Straße 8b
27374 Visselhövede
Tel. 04262.957533
Pflege mit Qualität und Anspruch – unsere Stärken für Ihr Wohlbefinden
Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen und führen unsere Pflege nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen durch. Unser Team nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. All das und unsere Motivation garantieren Ihnen eine hohe Pflegequalität.
Aus Erfahrung wissen wir: Eine gute Zusammenarbeit mit Ihren Hausärzten, den Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Therapeuten, Sanitätshäusern und Apotheken zahlt sich für unsere Patientinnen und Patienten aus. So ist eine fachlich fundierte Versorgung für Sie gesichert.
Hinweis: Unser ambulanter Pflegedienst bietet auch ein ergänzendes Angebot an Leistungen an, die nicht von der Pflegekasse oder von Krankenkassen übernommen werden, um auch den Bedarf der nicht ausschließlich pflegebedürftigen Kunden zu decken. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ambulanter Pflegedienst:
Unsere Leistungen
Menschlich und motiviert gehen wir Tag für Tag ans Werk. Wir fahren gern zu Ihnen nach Hause – immer mit dem Anspruch, Ihnen Ihr Leben zu erleichtern und Sie in Ihrem Alltag zu begleiten.
Diese Pflege-Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Palliativversorgung und Sterbebegleitung
- Demenzbetreuung
- Hausnotruf
- Verhinderungspflege
- Hauswirtschaftliche Leistungen
- Betreuung (nach § 37 Absatz 3 SGB XI)
Information und Pflegeberatung
Manchmal ist alles ganz schön viel auf einmal. Wenn Sie sich jemanden an Ihrer Seite wünschen, der Ihnen in Bezug auf Ihre persönliche Lage die besten Pflegemöglichkeiten aufzeigt, kommen wir gerne zur Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause vorbei. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung Sie für Ihr Wohlbefinden in Anspruch nehmen können und möchten. Wir hören Ihnen zu.
Grundpflege (SGB XI)
Der Begriff der Grundpflege kann für Sie eine wichtige Rolle spielen, weshalb wir ihn Ihnen hier etwas näherbringen: Als Pflegebedürftige/r haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können als Geldleistungen, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen geltend gemacht werden.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf
- körperbezogene Pflegemaßnahme
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf
- Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
Als ambulanter Pflegedienst führen wir all das gerne für Sie durch. Wir lassen Sie nicht allein und setzen uns sehr für Sie ein, damit es Ihnen und Ihrer Familie (wieder) so gut wie möglich geht.
Sie haben noch keinen Pflegegrad und benötigen Hilfe?
Rufen Sie uns gern an und wir übernehmen die nötige Kommunikation für
Sie. Wir setzen uns dann mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und geben
Ihren Antrag für dessen Überprüfung korrekt weiter.
Sie haben bereits einen Pflegegrad –
wie geht es jetzt weiter?
Für den weiteren Weg beraten wir Sie gerne zu unseren Unterstützungsmöglichkeiten. Brauchen Sie kompetente Hilfe bei der Körperpflege oder wünschen Sie sich soziale Betreuung? Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung, rufen Sie einfach bei uns an.
Überblick:
Leistungen der Pflegekasse
Pflegesachleistungen pro Monat:
- Pflegegrad 1: -0 Euro + Entlastungsbetrag*
- Pflegegrad 2: 761 Euro + Entlastungsbetrag*
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro + Entlastungsbetrag*
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro + Entlastungsbetrag*
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro + Entlastungsbetrag*
Entlastungsbetrag
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)
Sie sind gesetzlich krankenversichert (GKV)? Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Ziel dieses gesetzlich geregelten Anspruchs ist es, Ihnen den erhofften Erfolg von ärztlichen Behandlungen ermöglichen zu können, Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen. Ist die häusliche Krankenpflege ein Bestandteil des Plans Ihres Arztes, der Ihre Krankheit behandelt, ist damit die Voraussetzung für den Anspruch erfüllt.
Die Grundlage, mit der wir dann im Weiteren in der Pflege arbeiten, ist eine offizielle Verordnung vom Arzt. Um den Ablauf noch einmal anschaulicher zu erklären, folgen hier die einzelnen Schritte:
-
Ihr Arzt erstellt einen Behandlungsplan und eine Verordnung für häusliche Krankenpflege.
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Sie melden sich bei uns und geben uns Bescheid, ab wann Sie welche Leistungen benötigen.
-
Wir prüfen, ob wir freie Kapazitäten haben, um schnell und gut helfen zu können.
Generell gilt: Wir helfen Ihnen bei jedem der für Sie anstehenden Punkte gern weiter. Rufen Sie einfach an und wir übernehmen für Sie alle Schritte, die Ihnen zurzeit nicht leicht fallen.
Beachten Sie bitte Folgendes:
Erstverordnungen sind nur 14 Tage gültig. Nach ca. 8 Tagen muss daher eine Folgeverordnung beim Arzt beantragt und abgeholt werden. Diesen bürokratischen Vorgang nehmen wir Ihnen gerne ab. Wir sagen Ihnen Bescheid, wenn es etwas zu tun gibt und helfen Ihnen Schritt für Schritt weiter!
Für diesen Service bieten wir Ihnen eine buchbare Pauschale in Höhe von 18 Euro pro Monat an. Darin enthalten ist auch das Verordnungs- und Medikamenten-Management.